Energiekosten-Vergleich (EnSikuMaV)

Zur Stärkung der Vorsorge sind zusätzlich kurzfristig umzusetzende und befristete Energieeinsparmaßnahmen von großer Bedeutung - auch, um den Eintritt einer Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden. Bei der Energieeinsparung handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus.

Deshalb hat die Bundesregierung die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV verabschiedet.

Gem. § 9 EnSikuMaV sind die Eigentümer von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen oder Nutzer von Wohneinheiten als Endkunden wie folgt zu informieren:

  1. Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten des Gebäudes oder der Wohneinheit in der letzten vorangegangenen Abrechnungsperiode,
  2. Informationen über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten des Gebäudes oder der Wohneinheit für eine vergleichbare Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung des am 1. September 2022 in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs für Erdgas auf Basis des Grund- und Arbeitspreises, berechnet unter Zugrundelegung des Energieverbrauchs der letzten vorangegangenen Abrechnungsperiode und
  3. Informationen über das rechnerische Einsparpotenzial des Gebäudes oder der Wohneinheit in Kilowattstunden und Euro unter Heranziehung der Annahme, dass bei einer durchgängigen Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 Grad Celsius eine Einsparung von 6 Prozent zu erwarten ist.

 

Den letztjährigen Erdgasverbrauch können Sie der letzten Abrechnung entnehmen. In der folgenden Datei sehen Sie das allgemeine Kosteneinsparungspotenzial auf Grundlage typischer Verbräuche unterschiedlich großer Gebäude oder Haushalte und der Grundversorgungspreise der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH gem. § 9 EnSikuMaV.


Energiekostenvergleich nach Wohnungsgröße